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17 Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Durch die regionale Geschäftstätigkeit und die Einhaltung der in Deutschland geltenden Gesetzte ergreift die UWS in Bezug auf Menschenrechte keine zusätzlichen Maßnahmen. Alle Aufträge an lokale Unternehmen werden mit den entsprechenden Anforderungen an Mindestlohn und andere geltende Bestimmungen zum Arbeitsschutz verknüpft.

Die Beschaffung der Materialien für den Bau und den Unterhalt der Gebäude erfolgt durch den jeweils beauftragten Auftragnehmer. In der Regel stammen die Baustoffe aus Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum. Leider kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass dennoch ein Teil der Baumaterialien aus Regionen mit kritischen Produktionsbedingungen stammt. Daher sind zur Risikominimierung entsprechende Regelungen in den Ausschreibungsunterlagen und Verträgen geplant. Derzeit sind Fortschritte in dieser Hinsicht allerdings zeitlich schwer abzuschätzen, da die Bauwirtschaft unter hoher Auslastung arbeitet und die Auswahl an Auftragnehmern derzeit schon geringer ausfällt. Über Rahmenverträge werden allerdings über Jahre hinweg Partnerschaften mit ausführenden Unternehmen über Rahmenverträge geschlossen.